OFD Nürnberg - Verfügung vom 15.06.2000 (S 0321) - DRsp Nr. 2008/85115
OFD Nürnberg, Verfügung vom 15.06.2000 - Aktenzeichen S 0321
DRsp Nr. 2008/85115
§§ 43 ff. EStG Vertretung bei der Erteilung von Freistellungsaufträgen
Im BMF-Schreiben v. 22.12.1999 IV D 6 - S 0321 - 18/99 wurde zu der Frage, ob sich Stpfl. bei der Erteilung von Freistellungsaufträgen vertreten lassen können, die Auffassung vertreten, dass aus § 150AO keine Verpflichtung abgeleitet werden kann, einen Freistellungsauftrag eigenhändig zu unterschreiben; diese Vorschrift steht einer Vertretung bei der Erteilung von Freistellungsaufträgen nicht entgegen.
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