Sitzung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder von 26. bis 28. Juni 2002
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der §§ 3,
(1) Unter Gebäuden im Sinne der §§ 3,
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