Nach dem BMF-Schreiben vom 16. August 2000 - S 2175 (BStBl 2000 I S. 1218) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (Randnummer 15 des o. g. Schreibens).
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen verlängert. Randnummer 15 des BMF-Schreibens vom 16. August 2000 wird wie folgt gefasst:
„III. Zeitliche Anwendung
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