Das Präsidium des Europäischen Parlaments hat für die Europaabgeordneten ein freiwilliges Altersversorgungssystem eingerichtet. Für die Teilnehmer des Systems besteht ein Anspruch, wenn sie ihre Tätigkeit als Europaabgeordnete beenden, das 60. Lebensjahr vollendet haben sowie mindestens fünf Jahre Mitglied des Europäische Parlaments waren und ihre Beiträge für diesen Zeitraum ordnungsgemäß entrichtet haben.
Das System ist beitragspflichtig, wobei das Parlament 2/3 und der Abgeordnete 1/3 des Beitrags entrichten. Die Beiträge und die Pension richten sich nach bestimmten Prozentsätzen des Gehalts eines Richters beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.
Die von den Abgeordneten und vom Parlament entrichteten Beiträge werden in einem Fonds zusammengefasst.
Für die steuerliche Behandlung der zu entrichtenden Beiträge sowie der ausgezahlten Pensionen gilt Folgendes:
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