Fassung vom: 21.12.1998
Stand: 01.07.2024
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-, - vom 21.12.1998

R 188 ErbStR 1999 Grundstückswert bei Grundstücken mit im Bau befindlichen Gebäuden; Allgemeines

R 188 Grundstückswert bei Grundstücken mit im Bau befindlichen Gebäuden; Allgemeines

ErbStR 1999 ( Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999 )

(1) 1Der Grundstückswert für ein Grundstück mit einem Gebäude im Zustand der Bebauung umfaßt neben dem Wert des unbebauten Grundstücks bzw. dem Wert der bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile auch die noch nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile. 2 Dabei wird zu dem Wert, der sich ohne die im Bau befindlichen Gebäude oder Gebäudeteile nach § 145 bis § 147 BewG ergibt, ein dem Grad der Fertigstellung entsprechender Wertanteil für die im Bau befindlichen Gebäude oder Gebäudeteile hinzugerechnet. (2)