(1) 1 Der Antrag ist schriftlich an das Bundesamt für Finanzen - Außenstelle -, 66738 Saarlouis, zu richten. 2 Bei der steuerlichen Neuaufnahme kann der Unternehmer die Erteilung einer USt-IdNr. auch bei dem zuständigen Finanzamt beantragen. 3 Dieser Antrag wird, zusammen mit den erforderlichen Angaben über die Erfassung für Zwecke der Umsatzsteuer, an das BfF weitergeleitet. 4 Jeder Unternehmer erhält nur eine USt-IdNr. Wegen der Besonderheiten bei Organgesellschaften und bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts vgl. Abs. 3. (2) 1 Der Unternehmer kann für Zwecke des MIAS zusätzlich die Anschrift speichern lassen, unter der er im innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr auftritt (sog. Euro-Adresse). 2 Dies ist schriftlich unter der ggf. bereits erteilten USt-IdNr. beim Bundesamt für Finanzen - Außenstelle -, 66738 Saarlouis, zu beantragen. (3)
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