R 3.32 LStH2019
FNA: 611-2-1-15
Fassung vom: 10.12.2007
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, BStBl. I S. 1344 vom 22.10.2014

R 3.32 LStH2019 Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

R 3.32 Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

LStH2019 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2019 )

Die Notwendigkeit einer Sammelbeförderung ist z. B. in den Fällen anzunehmen, in denen 1. die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand durchgeführt werden könnte oder 2. der Arbeitsablauf eine gleichzeitige Arbeitsaufnahme der beförderten Arbeitnehmer erfordert.