Sen.Fin Berlin - Erlass vom 08.05.2017 III A - S 1301-4/2016
Sen.Fin Berlin - Erlass vom 08.05.2017 (III A - S 1301-4/2016) - DRsp Nr. 2017/80378
Sen.Fin Berlin, Erlass vom 08.05.2017 - Aktenzeichen III A - S 1301-4/2016
DRsp Nr. 2017/80378
Anwendung des Art. 13 Absatz 4 OECD-MA und gleichlautendender DBA; Berechnung der Grundbesitzquote bei mittelbarer Beteiligung
Nach Art. 13 Abs. 4 des OECD-MA hat für Gewinne aus Veräußerung von Anteilen, deren Wert zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar auf unbeweglichem Vermögen beruht, der Belegenheitsstaat ein Besteuerungsrecht.
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