Sen.Fin Bremen - Erlass vom 05.03.2010 S 4514 - 10-4 - 910
Sen.Fin Bremen - Erlass vom 05.03.2010 (S 4514 - 10-4 - 910) - DRsp Nr. 2010/80168
Sen.Fin Bremen, Erlass vom 05.03.2010 - Aktenzeichen S 4514 - 10-4 - 910
DRsp Nr. 2010/80168
Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG und des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG
Gemäß § 5 Abs. 3GrEStG entfallen die Vergünstigungen des § 5 Abs. 1 und 2GrEStG insoweit, als sich der Anteil des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand innerhalb von fünf Jahren nach dem Grundstücksübergang auf die Gesamthand vermindert.
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