Die in Teil B Abschnitt I Nr. 1 der Bezugserlasse genannten Beträge sind mit Wirkung ab 01.01.2009 in folgender Höhe zu berücksichtigen:
in einer Stadt mit | monatlich | jährlich |
-50.001 bis 150.000 Einwohner | 204 € | 2.448 € |
-150.001 bis 450.000 Einwohner | 256 € | 3.072 € |
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder. Er wird in die EStG -Kartei Bremen (§ 3 Fach 3 Nr. 1003) aufgenommen.
Im Übrigen gelten die Reglungen des Bezugserlasses vom 01.08.1978 weiter.
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