Bezug: Erlass des SfF Bremen v. 12.12.1984 -
Nach dem Bezugserl. v. 23.1.1973 sind Kontoführungsgebühren wegen mangelnder Abgrenzbarkeit zu den Lebenshaltungskosten nicht zum WK zuzulassen.
Dieser Rechtsauffassung ist der BFH in seinem Urt. v. 9.5.1984 -
Da insbesondere die Frage, wann eine Überweisung beruflich veranlasst ist, in der Praxis häufig schwer zu beantworten ist, ist der SfF aus Vereinfachungsgründen und zur Vermeidung nicht lohnenden Verwaltungsaufwands damit einverstanden, in den Fällen, in denen Kontoführungsgebühren als WK geltend gemacht werden, auf eine Prüfung der beruflichen Veranlassung zu verzichten, wenn kein höherer Betrag als 30 DM (ab 2002: 16 Euro) jährlich angesetzt wird. Soweit der ArbG Kontoführungsgebühren steuerfrei ersetztAb 1990 steuerpflichtiger Arbeitslohn (s. R 70 Abs. 3 Nr. 1
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