In drei großen Steuerfällen sind insgesamt rund 2.700 Grundstücke zu bewerten, die im Wesentlichen mit Discountfilialen, Warenlagern bzw. Warenverteilzentren bebaut sind und sich über die gesamte Bundesrepublik verteilen. Sie werden jeweils im Rahmen einer Betriebsaufspaltung von Grundstücksgesellschaften an Betriebsgesellschaften vermietet.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Februar 2005 -
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