Nach dem BFH-Urt. v. 19. 4. 1994 (BStBl II S.
Dagegen handelt es sich nach einem Beschl. der obersten FinBeh des Bundes und der Länder bei Entschädigungszahlungen, mit denen der infolge der Überspannung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes entstandene Ertragsausfall und die Wertminderung des Grund und Bodens ausgeglichen werden, um Entschädigungen i. S. dieser Vorschrift. Diese Entscheidung ist bei entsprechender Anwendung des BFH-Urt. v. 19. 4. 1994 a. a. O. auf Entschädigungen, die für Grundstücke des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens gezahlt werden, überholt.
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