Als Anlage übersendet der Senator für Finanzen das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt 2006 I S.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S.
In § 2 werden folgende Absätze 2a bis 2c eingefügt:
„(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
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