Das Kraftfahrzeugsteuergesetz ist durch das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei vom 21. Juni 2005 (BGBl 2005 I S.
Artikel 30
Änderung
des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 2002
In § 3 Nr. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 2002 in der Fassung der Bekanntgabe vom 26. September 2002 (BGBl 2002 I S.
Das Gesetz ist am 30. Juni 2005 verkündet worden und somit nach Artikel 137 am 1. Juli 2005 in Kraft getreten.
Es wird gebeten die Änderung handschriftlich vorzunehmen.
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