StPO
FNA: 312-2
Fassung vom: 07.04.1987
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze, BGBl. I Nr. 149 vom 2024-05-06

Strafprozeßordnung - Inhaltsverzeichnis

StPO ( Strafprozeßordnung )

FNA : 312-2

Fassung vom 07.04.1987

Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024 (BGBl. I Nr. 149)

Inhaltsverzeichnis
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
§ 1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 2 Verbindung und Trennung von Strafsachen
§ 3 Begriff des Zusammenhanges
§ 4 Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen
§ 5 Maßgebendes Verfahren
§ 6 Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
§ 6 a Zuständigkeit besonderer Strafkammern
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
§ 7 Gerichtsstand des Tatortes
§ 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
§ 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes
§ 10 Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen
§ 10 a Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
§ 11 Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter