Thüringer Landesfinanzdirektion - Verfügung vom 19.04.2010
S 4521 A - 01 - A 3.14

Thüringer Landesfinanzdirektion - Verfügung vom 19.04.2010 (S 4521 A - 01 - A 3.14) - DRsp Nr. 2010/80317

Thüringer Landesfinanzdirektion, Verfügung vom 19.04.2010 - Aktenzeichen S 4521 A - 01 - A 3.14

DRsp Nr. 2010/80317

Bemessungsgrundlage bei Erwerb kontaminierter Grundstücke und bei Übernahme von Investitions- und Beschäftigungsgarantien

Zu der Frage, von welcher Bemessungsgrundlage die Grunderwerbsteuer zu erheben ist, wenn

  • Grundstückskaufverträge zugleich Regelungen über die Beseitigung von Altlasten enthalten,

  • der Erwerber sich verpflichtet, bestimmte Investitionen zu tätigen und/oder einen bestimmten Beschäftigungsstand aufzubauen bzw. beizubehalten,

bitte ich, folgende Auffassung zu vertreten:

zu 1.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gelten bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen als Gegenleistung.