Checkliste für die Abwicklung eines Unternehmens |
Wird die gesamte unternehmerische Einheit übernommen? |
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Bei Übernahme der gesamten unternehmerischen Einheit: |
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Werden Wirtschaftsgüter zurückbehalten, sind diese wesentlich? |
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Wenn ja, liegt keine begünstigte Betriebsaufgabe nach § 16 EStG vor. |
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Wenn nein, müssen diese ebenfalls verkauft oder ins Privatvermögen überführt werden, die darin enthaltenen stillen Reserven also mit versteuert werden. |
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Bei Einstellung der Tätigkeit |
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Es muss eine Gewerbeabmeldung erfolgen, |
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ebenso eine Mitteilung ans Finanzamt, wie die künftige Einkünftesituation ist, also wie die künftigen Vorauszahlungen festzusetzen sind. |
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Werden Teile des Unternehmens zurückbehalten oder nicht vom Erwerber übernommen? |
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Diese müssen, wenn damit kein Teilbetrieb fortgeführt wird, entsprechend verkauft bzw. entnommen werden. Hier stellt sich die Frage nach nachträglichen Einkünften - ist in Abhängigkeit von der Veranlassung durch die Veräußerung/Aufgabe zu entscheiden. |
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Besteht noch eine "Mantelgesellschaft"? |
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Diese ist nach den für die jeweilige Rechtsform geltenden Abwicklungsvorschriften zu liquidieren. |
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Bei einer GmbH ist das sogenannte Sperrjahr abzuwarten. |
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Das Sperrjahr kann selten verkürzt werden, die Verkürzung bedarf der Zustimmung des Handelsregisters und besonderer Versicherungen des Liquidators. |
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