Durch die anhaltende Trockenheit in der Landwirtschaft sind in weiten Teilen des Landes Brandenburg beträchtliche Schäden entstanden. Die Ernteausfälle werden bei vielen Landwirten zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnanmen durch Presseveröffentlichungen, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
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