FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 09.08.2005 (IV 302 - S 2742 - 5/97)
Aus gegebener Veranlassung wird auf Folgendes hingewiesen: Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH sind Vergütungen, die eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für die Ableistung von Sonntags-, [...]