FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 09.11.2010 (42 - S 2121 - 10)
Die nachstehenden Regelungen gelten für Mitglieder von Gemeinderäten, von Verbandsgemeinderäten oder von Stadträten und für Bürgermeister, für Mitglieder von Kreistagen, für Vorsitzende von Fraktionen, für Mitglieder [...]