FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 31.03.2022 (45-S 2121-10)
Die nachstehenden Regelungen gelten für Mitglieder von Gemeinderäten, von Verbandsgemeinderäten oder von Stadträten und für Bürgermeister, für Mitglieder von Kreistagen, für Vorsitzende von Fraktionen, für Mitglieder [...]