Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 18.06.1997 (S 3103)
Dieser Erl. gilt für die Bewertung des Vermögens, das nicht land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen oder Betriebsvermögen ist (übriges Vermögen), für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungsteuer ab. 1. 1. [...]