Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 02.01.2002 (S 0457)
Unter Aufhebung der bisherigen Anordnungen regeln die obersten FinBeh der Länder die Zuständigkeit für Stundung, Erlass, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und [...]