Oberste Finanzbehörden der Länder - Schreiben vom 21.06.2012 (ohne-AZ)
Der Ermittlung der Steuerfälle dienen insbesondere die Anzeigen der Erwerber nach § 30 ErbStG, die Anzeigen der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen nach § 33 ErbStG i. V. m. den §§ 1 bis [...]