Neues im Mai 2024


Bei der Beratung von Unternehmenstransaktionen gilt es nicht nur bei rechtlichen Neuerungen immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, vielmehr müssen Sie als Berater auch die Bedürfnisse Ihrer Mandanten kennen. Auch diese unterliegen einem Wandel, denn der Markt verändert sich stetig. Unsere Autoren haben ihre Fühler ausgestreckt und in die Neuauflage eingearbeitet, was Ihre mittelständischen Mandanten wirklich interessiert:

Trendthema: Holding

Ihre Mandanten haben einschlägige „Social-Media-Kanäle“ abonniert… und wollen nun mit Hilfe des Holdingmodells Steuern sparen? Dann lesen Sie den neuen Beitrag von Prof. Dr. Ott in Teil 5. Darin erfahren Sie, wann das Holdingmodell zur Steueroptimierung wirklich eingesetzt werden kann und welche Risiken dabei bestehen.

Achtung: Steuerfalle beim Umwandlungsmodell

Eine weitere Steuerfalle enthält die Missbrauchsregelung des § 18 Abs. 3 UmwStG, die genau genommen den Veräußerer betrifft, deren Nichtbeachtung aber wirtschaftlich auch den Erwerber treffen kann. Denn neben der Fünfjahresfrist in § 4 Abs. 6 UmwStG, die entgeltliche Anteilserwerbe vor einer Umwandlung betrifft, sieht § 18 Abs. 3 UmwStG eine weitere Fünfjahresfrist vor, die nach einer Umwandlung relevant werden kann. Was Sie im Einzelnen beachten sollten und wie Sie die Steuerfalle vermeiden, lesen Sie im Teil 6.6.

Was Sie über die Umsatzsteuer beim Asset Deal wissen müssen

Im Fall des Verkaufs eines Unternehmens oder Unternehmensteils in Form eines Asset Deals ist der Verkäufer regelmäßig auch Unternehmer i.S.d. § 2 UStG. Damit ist die Übertragung im Grundsatz umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Informieren Sie sich über die typischen Ausnahmen, Besonderheiten und Regelungsbedürfnisse im Teil 12.2.


Weiterhin viel Erfolg bei der Beratung von Unternehmenstransaktionen!

Beste Grüße,
Elisabeth Makiseva (Produktmanagerin)