Streitig ist, ob kapitalersetzende Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und stille Beteiligung) infolge Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ihren Charakter als eigenkapitalersetzend verloren haben und daher nicht als nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG anzuerkennen sind; weiterhin streiten die Beteiligten, ob das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG bei einem Aufgabeverlust i.S.d. § 17 EStG anwendbar ist.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|