Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin in ihrer Bilanz zum 31. Dezember 1990 eine Teilwertabschreibung in Höhe von 27,5 Mio. DM auf ihre Beteiligung an der A Inland GmbH (A Inland) vornehmen durfte.
Die Klägerin ist eine am 21. September 1989 gegründete GmbH. Sie gehört seit September 1991 zum Z Konzern und firmiert heute als ... GmbH (vormals A GmbH, im folgenden A genannt).
Gegenstand des Unternehmens ist und war die Herstellung und der Vertrieb sowie der Import und Export von Gegenständen der ... und damit verwandten Produkten.
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