Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.05.2008 in Sachen 5 Ca 1043/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Abfindungsanspruch des Klägers aus einem Aufhebungsvertrag.
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