Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der (Teil-) Verzicht auf eine Darlehensforderung in voller Höhe gewinnmindernd berücksichtigt werden kann oder ob diesbezüglich nur der hälftige Abzug nach § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) möglich ist.
Der Kläger ist alleiniger Gesellschafter der XY-GmbH (GmbH). Zwischen der GmbH als Betriebsgesellschaft und dem Einzelunternehmen des Klägers als Besitzunternehmen besteht eine Betriebsaufspaltung.
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