AO § 175 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 16 Abs. 3 S. 4 ;
Änderung eines Flächennutzungsplans mit Wirkung für die Zukunft ist kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
FG Nürnberg, Urteil vom 25.04.2007 - Aktenzeichen III 282/06
DRsp Nr. 2007/11065
Änderung eines Flächennutzungsplans mit Wirkung für die Zukunft ist kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO
Beschließt der Gemeinderat, einen im Flächennutzungsplan bisher als Gewerbegebiet ausgewiesenen Grundstücksteil künftig als landwirtschaftliche Nutzfläche darzustellen, so stellt dies kein auf die vor dem Gemeinderatsbeschluss erfolgte Grundstücksentnahme rückwirkendes Ereignis i.S.d .§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO dar. Der im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid nach § 16 Abs. 3 S. 4 EStG 1997 zum Ansatz gelangte Wert für das Grundstück ist deshalb nicht zu ändern.
Normenkette:
AO § 175 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 16 Abs. 3 S. 4 ;
Tatbestand:
Streitig ist, ob der Einkommensteuerbescheid für 1997 vom 01.08.2000 nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO wegen eines rückwirkenden Ereignisses zu ändern ist.
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