Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 17.6.2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 30.000 €.
I.
Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren über die Rechtsnachfolge nach dem Erblasser und dabei insbesondere über dessen Testierfähigkeit sowie die Echtheit eines auf den 10.1.2004 datierten Testamentes, durch welches die Beteiligte zu 1. zu seiner Alleinerbin eingesetzt worden ist. Die Beteiligte zu 1. ist die langjährige Partnerin, die Beteiligte zu 2. die (einzige) Schwester des Erblassers.
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