I.
An der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) --X-KG (X)--, die sich zwischenzeitlich in Liquidation befindet, waren im Streitjahr (1996) Frau A.A. als (Mehrheits-)Kommanditistin sowie als Komplementärin die Y-GmbH beteiligt. Geschäftsführer der Y-GmbH waren A.A. sowie ihr Ehemann B.A. Die KG gewährte im Jahre 1992 der --gesellschaftsrechtlich nicht verbundenen-- Z-GmbH (GmbH) ein Darlehen über 250 000 DM. An der GmbH, die keine Geschäftsbeziehungen zur KG unterhielt, waren neben Herrn und Frau C auch deren Sohn D beteiligt, der im September 1994 die Tochter der Eheleute A geheiratet hat. Bereits im April 1993 wurde der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH gestellt. Er ist mangels Masse abgelehnt worden.
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