Streitig ist die Besteuerung eines Gewinnes aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.
Die als Ehegatten zusammenveranlagten Kläger waren an der W GmbH beteiligt. Mit notariellem Vertrag vom 21.05.2001 hat der Kläger seine Beteiligung i.H.v. 45% und die Klägerin ihre Beteiligung i.H.v. 55% für insgesamt 680.000.- DM veräußert. Nach Abzug der Anschaffungskosten von 50.000.- DM und von Veräußerungskosten von 10.000.- DM ergab sich ein auf die Kläger entsprechend ihrer Beteiligung entfallender Veräußerungsgewinn in einer zwischen den Beteiligten unstreitigen Höhe von insgesamt 620.000.- DM.
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