Die Parteien streiten über die Frage, ob dem Kläger für das Jahr 1999 eine Jahressonderzahlung in Höhe von 100 % seines maßgeblichen Bruttogehaltes zusteht.
Der am 13.03.1964 geborene Kläger ist seit dem 01.03.1985 bei der Beklagten bzw. ihrem Rechtsvorgänger als anerkannter Prüfer beschäftigt. Im zuletzt gültigen Anstellungsvertrag vom 01./15.07.1986 heißt es in Ziffer 4) unter anderem:
Weiterhin erhalten Sie ein Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen nach den Bestimmungen der Betriebsvereinbarung des T. R..
Das Bruttomonatseinkommen des Klägers betrug im Jahre 1999 zuletzt DM 6.490,44.
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