BFH - Urteil vom 03.02.2010
I R 21/06
Normen:
EGV Art. 52; EGV Art. 73b; EStG 1990 § 50 Abs. 5 S. 2; EStG 1990 § 50c Abs. 1; EStG 1990 § 50c Abs. 4 S. 1; EStG 1990 § 50c Abs. 6; KStG 1991 § 50 Abs. 1 Nr. 1, 2; KStG 1991 § 51; UmwStG 1995 § 5 Abs. 3 S. 1; UmwStG 1995 § 13 Abs. 4; UmwG 1995 § 54 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 10.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 5285/02

Auslösung eines sog. Sperrbetrags nach § 50c Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG 1990) im Fall eines Erwerbs einer Beteiligung an einer inländischen GmbH i.R.e konzerninternen Umstrukturierung; Fortsetzung eines Sperrbetrags bei Verschmelzung einer GmbH mit einer Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft (sog. Aufwärtsverschmelzung) als mittelbarer Sperrbetrag an den Anteilen der GmbH; Berücksichtigung eines mittelbaren und unmittelbaren Sperrbetrags an den Anteilen einer GmbH i.R.d. Ermittlung des Übernahmegewinns einer formwechselnden Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG; Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung einer Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen bei der Gewinnermittlung mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht; Geltungserhaltende Reduktion des Wortlauts des § 50c Abs. 4 S. 1 EStG 1990; Möglichkeit eines Nachweises der Nichtberücksichtigung der Abgeltung eines Körperschaftsteuerguthabens an den nicht anrechnungsberechtigten Veräußerer der GmbH-Anteile i.R.d. Anschaffungskosten der Anteile; Schlussurteil zum Vorabentscheidungsverfahren Glaxo Wellcome des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)

BFH, Urteil vom 03.02.2010 - Aktenzeichen I R 21/06

DRsp Nr. 2010/7945

Auslösung eines sog. Sperrbetrags nach § 50c Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG 1990) im Fall eines Erwerbs einer Beteiligung an einer inländischen GmbH i.R.e konzerninternen Umstrukturierung; Fortsetzung eines Sperrbetrags bei Verschmelzung einer GmbH mit einer Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft (sog. Aufwärtsverschmelzung) als mittelbarer Sperrbetrag an den Anteilen der GmbH; Berücksichtigung eines mittelbaren und unmittelbaren Sperrbetrags an den Anteilen einer GmbH i.R.d. Ermittlung des Übernahmegewinns einer formwechselnden Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG; Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung einer Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen bei der Gewinnermittlung mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht; Geltungserhaltende Reduktion des Wortlauts des § 50c Abs. 4 S. 1 EStG 1990; Möglichkeit eines Nachweises der Nichtberücksichtigung der Abgeltung eines Körperschaftsteuerguthabens an den nicht anrechnungsberechtigten Veräußerer der GmbH-Anteile i.R.d. Anschaffungskosten der Anteile; Schlussurteil zum Vorabentscheidungsverfahren "Glaxo Wellcome" des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)