I.
Der in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ansässige Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) wurde im Streitjahr 2001 mit seiner am 18. Dezember 2007 verstorbenen Ehefrau (F) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. F war ursprünglich mit 21 v.H. an einer GmbH beteiligt. 1998 verschenkte F 11,5 v.H. der Anteile an der GmbH; im Streitjahr erzielte sie aus der Veräußerung der verbliebenen Anteile (9,5 v.H.) einen Gewinn in Höhe von 329 786 DM, den der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) in dem (geänderten) Einkommensteuerbescheid vom 18. Mai 2006 nach § 17 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (EStG) der Besteuerung unterwarf.
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