Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihrer am 12. Januar 1988 verstorbenen Mutter.
Die Verstorbene war für die Jahre 1983 bis 1987 antragsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt worden. Aufgrund der Anzeigen von Kreditinstituten gemäß § 33 Abs. 1 des Erbschaftsteuergesetzes 1974 (ErbStG 1974) teilte die zentrale Erbschaftsteuerstelle dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) mit, das Kapitalvermögen der Verstorbenen habe zum Todestag insgesamt 175.030 DM betragen. In den genannten Veranlagungsjahren hatte die Erblasserin Kapitaleinnahmen (Zinsen aus Sparguthaben) von jährlich zwischen 245 DM und 376 DM erklärt.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|