I. Streitpunkt ist, wie sich die Übertragung steuerbilanzrechtlich nicht zu passivierender Rückstellungen auf einen Veräußerungsgewinn auswirkt.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH mit abweichendem Wirtschaftsjahr vom 1. Februar bis 31. Januar. Ihre Handelsbilanz zum 31. Januar 2000 enthielt Rückstellungen in Höhe von 2 738 162 DM für drohende Verluste aus einem Mietverhältnis und in Höhe von 713 878 DM für Verpflichtungen für Zuwendungen aus Dienstjubiläen. Beide Rückstellungen wurden gemäß § 5 Abs. 4, Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG 1997) in der Steuerbilanz der Klägerin für 2000 nicht erfasst.
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