Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei der Ermittlung des Einkommens i.R.d. Einkommenssteuer für zusammenveranlagte Eheleute; Anteilsveräußerung; Nachträgliche Anschaffungskosten; Kapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen; Finanzplandarlehen
FG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2009 - Aktenzeichen 16 K 3510/08 E
DRsp Nr. 2009/28805
Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei der Ermittlung des Einkommens i.R.d. Einkommenssteuer für zusammenveranlagte Eheleute; Anteilsveräußerung; Nachträgliche Anschaffungskosten; Kapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen; Finanzplandarlehen
1. Ein infolge des Bestehens eines außerordentliches Kündigungsrechts nicht krisenbestimmtes und nicht in einer Krise der Gesellschaft begebenes Gesellschafterdarlehen ist nicht i. S. d. § 32aGmbHG eigenkapitalersetzend, so dass bei dessen Ausfall keine nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17EStG entstehen.2. Ist der Gesellschafter mit höchstens 10 % am Stammkapital beteiligt und nicht geschäftsführender Gesellschafter, ergibt sich diese Rechtsfolge bereits aus § 32 a Abs. 3 Satz 2 GmbHG.3. Da nur Finanzierungshilfen, die dem zivilrechtlichen Eigenkapitalersatzrecht unterfallen, zu nachträglichen Anschaffungskosten führen können (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994), kann es kein von der zivilrechtlichen Rechtslage abweichendes steuerrechtliches Kapitalersatzrecht in Form von Finanzplandarlehen geben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" abrufen.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.