I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) begehren die Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten auf eine GmbH-Beteiligung im Wege der Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides für das Streitjahr (1999).
Die als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger waren mit 45% (Kläger) und mit 5% (Klägerin) an einer GmbH beteiligt. Der Kläger verbürgte sich am 2. Oktober 1997 für (Kontokorrent-)Forderungen in Höhe von 250 000 DM der X-Bank gegen die GmbH in gleicher Höhe. Des Weiteren hatte er gegen die GmbH eine Darlehensforderung in Höhe von 173 677 DM.
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