Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch Stundung der Einkommensteuer auf Gewinne aus entgeltlicher Veräußerung bestimmter Anlagegüter; Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland
EuGH, Urteil vom 16.04.2015 - Aktenzeichen Rs. C-591/13
DRsp Nr. 2015/7660
Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch Stundung der Einkommensteuer auf Gewinne aus entgeltlicher Veräußerung bestimmter Anlagegüter; Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland
1. Nach Art. 49AEUV sind die Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit zu beseitigen; mit dieser Freiheit ist für die im Einklang mit den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in der Union haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben.2. Die Niederlassungsfreiheit gilt auch für die Übertragung von Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen vom Gebiet eines Mitgliedstaats in einen anderen Mitgliedstaat.
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