In dem Verfahren ist streitig, ob die Zuteilung von Grundstücksflächen in das Alleineigentum der Miterben einer Erbengemeinschaft zur Betriebsaufgabe des vom Erblasser durch die Erbengemeinschaft übernommenen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs geführt hat und in welcher Höhe ein solcher Aufgabegewinn gegebenenfalls anzusetzen ist.
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