1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die Verpachtung eines Mandantenstammes Gegenstand einer Betriebsaufspaltung ist und daher die Pachtzinsen zum Gewerbeertrag gehören.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|