Die Parteien streiten noch über die Lohnzahlung für die Monate Januar 2005 bis Juli 2005. Der Beklagte verweigert die geltend gemachte Vergütung mit der Begründung, das Arbeitsverhältnis des Klägers sei auf Grund eines Betriebsübergangs am 1. Januar 2005 auf die slowakische E übergegangen.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|