Die Parteien streiten - soweit Gegenstand dieses Berufungsverfahrens - über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses sowie einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin war seit 01.01.1998 bei der Beklagten als Product Marketing Managerin im Geschäftsbereich C. ... (...) beschäftigt. Ihr monatliches Bruttoentgelt betrug zuletzt EUR 0.000,00. Arbeitsort war der Betrieb M., ... .
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