Die Parteien streiten über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses sowie über einen Beschäftigungsanspruch.
Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin war zuletzt seit 1.1.02 bei der Beklagten als kaufmännische Projektleiterin mit einem Jahreszieleinkommen in Höhe von rund EUR 00.000,- brutto im Bereich "C. ... (M. ...)" beschäftigt. Betriebszugehörigkeit besteht seit 1.10.82.
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