Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte als ehemalige Arbeitgeberin des Klägers verpflichtet ist, an ihn eine Sozialplanabfindung oder Schadensersatz in entsprechender Höhe zu zahlen, nachdem das Arbeitsverhältnis des Klägers durch eine betriebsbedingte Kündigung seiner neuen Arbeitgeberin beendet worden ist.
Der Kläger war seit 1986 bei der A AG gegen ein durchschnittliches Bruttomonatsentgelt von zuletzt 3.400,00 Euro beschäftigt. Die A AG ist seit dem 27. Dezember 2006 unter Formwechsel im Handelsregister eingetragen als die Beklagte. Der Kläger war im Geschäftsbereich Consumer Imaging (CI) tätig, der die Geschäftsfelder Film, Finishing und Laborgeräte umfasste.
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