Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. August 2006 - 8 (3)
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 8. März 2006 -
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 2.286,02 Euro und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 40.752,00 Euro für den Zeitraum vom 01.10.2005 bis 11.11.2008, aus 7.200,00 Euro für den Zeitraum vom 12.11.2008 bis 12.12.2008 und aus 2.286,02 Euro seit dem 13.12.2008 zu zahlen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|