Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von ordentlichen Kündigungen des Beklagten zu 1), um den Übergang der Arbeitsverhältnisse der Klägerin und der Kläger auf die Beklagte zu 2) im Wege des Betriebsübergangs sowie über Zahlungs- und Weiterbeschäftigungsansprüche.
Die Klägerin und die Kläger (nachfolgend Kläger genannt) waren bei der Aero Lloyd Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs KG (Aero Lloyd), der späteren Insolvenzschuldnerin, als Flugzeugführer bzw. Checkkapitän beschäftigt.
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